Nonstop Logo

AGB

Allgemeinen Geschäftsbedingungen der nonstop Kinoabo GmbH

  1. Präambel

Die nonstop Kinoabo GmbH wurde vom Verein „nonstop Kino – Verein zur Förderung österreichischer Arthouse- und Programmkinos“, gegründet. Zweck des Vereins ist es, die Bekanntheit von Arthouse-Filmen in der Allgemeinheit zu steigern und die Attraktivität österreichischer Programmkinos zu erhöhen.

Hierfür bietet die nonstop Kinoabo GmbH ein Arthouse- und Programmkino-Abonnement an, womit die Abonnent:innen zu einem monatlichen Fixbetrag ein „Flatrate-Ticket“ erhalten, dass den unbegrenzten Besuch von regulären Filmvorstellungen in den teilnehmenden Kinos ermöglicht.

Für die Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus den Verträgen über das vorgenannte Kino-Abo bedient sich die nonstop der teilnehmenden Kinos, indem die nonstop von diesen die regulären Filmvorstellungen bezieht. Im Rahmen der mit Abonnent:innen abgeschlossenen Verträge über das Kino-Abo erfolgt die Leistungserbringung durch die nonstop Kinoabo GmbH durch die Zurverfügungstellung der (besorgten) Filmvorstellungen. In diesem Zusammenhang werden daher einerseits Verträge zwischen nonstop und den teilnehmenden Kinos und andererseits zwischen nonstop und den Abonnent:innen (Kino-Abo-Vertrag) abgeschlossen.

  1. Begriffsbestimmungen
    1. Abonnent:innen: eine volljährige natürliche Person, die mit der nonstop Kinoabo GmbH einen Vertrag im Sinne des Begriffs „Abonnement“ über ein Arthouse- und Programmkino-Abonnement abgeschlossen hat. Als Abonnent:innen gelten gleichermaßen natürliche Personen, die einen Vertrag für ein Geschenk-Abonnement zugunsten einer dritten Person mit der nonstop Kinoabo GmbH abschließen.
    2. AGB: Allgemeine Geschäftsbedingungen der nonstop Kinoabo GmbH.
    3. Kino-Abo: Arthouse- und Programmkino-Abonnement, welches von der nonstop Kinoabo GmbH angeboten wird. Das Kino-Abo gewährt den Abonnent:innen zu einem monatlichen oder jährlichen Fixbetrag den Zugang zu regulären Filmvorstellungen in den teilnehmenden Kinos, soweit für die jeweilige Filmvorstellung Platzkarten verfügbar sind sowie die jeweilige Altersbeschränkungen (FSK-Freigabe) den Zugang erlauben.
    4. Kino-Abo-Vertrag: der zwischen der nonstop Kinoabo GmbH und den Abonnent:innen betreffend das Arthouse- und Programmkino-Abonnement abgeschlossene Vertrag.
    5. nonstop: nonstop Kinoabo GmbH
    6. nonstopKarte: ein nach Abschluss des Kino-Abo-Vertrages von der nonstop Kinoabo GmbH zunächst in digitaler und dann in physischer Form ausgehändigter nicht übertragbarer personalisierter Kino-Pass, welcher als Nachweis des Kino-Abos dient. Die nonstop-Karte ist verpflichtend bei Kinobesuchen im Rahmen des Kino-Abos mitzuführen. Filmkarten im Zusammenhang mit dem Kino-Abo gelten nur gemeinsam mit der nonstop-Karte.
    7. Reguläre Filmvorstellungen: Als reguläre Filmvorstellungen gelten alle Filme, in denen auch die Block- oder Mitgliedskarte des jeweiligen teilnehmenden Kinos den Eintritt ermöglicht.
    8. Teilnehmendes Kino: am Abonnement-Programm teilnehmende Arthouse- und Programmkinos, die ihre Leistungen an nonstop erbringen Die in den teilnehmenden Kinos stattfindenden regulären Filmvorstellungen sind vom Kino-Abo umfasst.
  1. AGB als Vertragsgrundlage, Geltungsbereich, Änderungsvorbehalt
    1. Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen der nonstop regeln den Vertragsabschluss und das Vertragsverhältnis zwischen der nonstop und den Abonnent:innen in Bezug auf das Kino-Abo. Die AGB bilden einen integrierenden Bestandteil des Kino-Abo-Vertrages.
    2. Mit Abschluss des Kino-Abo-Vertrages unterwerfen sich die Abonnent:innen zudem den jeweils gültigen Bestimmungen der teilnehmenden Kinos, insbesondere deren Nutzungsbedingungen und Hausordnung.
    3. Bei Verbrauchergeschäften im Sinne des österreichischen Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) gelten diese AGB nur insoweit, als sie zwingenden Bestimmungen des KSchG sowie des österreichischen Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetzes (FAGG) in der jeweils geltenden Fassung nicht widersprechen.
    4. nonstop behält sich das Recht vor, die AGB zu ändern. Änderungen dieser AGB werden den Abonnent:innen mindestens 6 (sechs) Wochen vor dem Inkrafttreten der abgeänderten AGB unter Hinweis der geänderten Bedingungen und Konditionen schriftlich mitgeteilt. Die Zustimmung der Abonnent:innen gilt als erteilt, wenn bei nonstop bis zum Inkrafttreten der abgeänderten AGB kein schriftlicher Widerspruch des Abonnenten oder der Abonnentin einlangt. Bei Nichtakzeptanz der Änderungen der AGB (Widerspruch) steht es den Abonnent:innen frei, den Kino-Abo-Vertrag schriftlich zu kündigen (Widerspruch/Kündigung ist an support@nonstopkino.at zu richten). Im Fall eines Widerspruchs/einer Kündigung endet der Kino-Abo-Vertrag zum Zeitpunkt, in dem die geänderten AGB in Kraft treten.
    5. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen der AGB unwirksam sein, so berührt dieser Umstand nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen der AGB.
  1. Vertragspartner / Vertragsverhältnis
    1. Der Kino-Abo-Vertrag kommt zwischen der nonstop und den Abonnent:innen zustande. Schließt eine natürliche Person einen Vertrag mit nonstop für ein Geschenk-Abonnement ab, so kommt der Vertrag ebenfalls mit dieser natürlichen Person (Besteller) und nicht mit dem (beschenkten) Dritten zustande. Ein Vertragsverhältnis zwischen den Abonnent:innen und den teilnehmenden Kinos kommt nicht zustande.
    2. Kontaktdaten der nonstop:

nonstop Kinoabo GmbH, FN 593391i
Siebensterngasse 2/12, 1070 Wien
E-Mail-Adresse: hallo@nonstopkino.at

  1. Vertragsabschluss (Kino-Abo), Voraussetzungen, Vertragsdauer, Beginn des Kino-Abos
    1. Das Kino-Abo entsteht durch Vertragsabschluss, welcher ausnahmslos über die Homepage der nonstop (https://nonstopkino.at) erfolgt. Der Kino-Abo-Vertrag kommt durch die Betätigung des Buttons „kostenpflichtig bestellen“
    2. Zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses muss die natürliche Person (künftiger Vertragspartner der nonstop) mindestens 18 Jahre alt sein.
    3. Das Kino-Abo wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen.
    4. Für Abonnent:innen, welche das 26. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, gilt eine Mindestvertragsdauer von 4 (vier) bezahlten Monaten als vereinbart. Für Abonnent:innen, welche das 26. Lebensjahr bereits vollendet haben, gilt eine Mindestvertragsdauer von 8 (acht) bezahlten Monaten als vereinbart. Maßgeblich für die Mindestdauer ist das Alter der Abonnent:innen zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses.
    5. Das Kino-Abo beginnt am Tag des Vertragsabschlusses. Das Kino-Abo wird durch die Bezahlung des Preises für das erste Abo-Monat aktiviert.
  1. Inhalt und Verwendung des Kino-Abos
    1. Das Kino-Abo ist höchstpersönlich und nicht übertragbar.
    2. Ein aufrechtes Kino-Abo berechtigt die Abonnent:innen gegen Vorlage der nonstop-Karte zum unbegrenzten Besuch von regulären Filmvorstellungen in den teilnehmenden Kinos, soweit für die jeweilige Filmvorstellung Platzkarten verfügbar sind, sowie die jeweilige Altersbeschränkungen (FSK-Freigabe) den Zugang erlauben. Eine Filmkarte ist ausnahmslos in Verbindung mit der nonstop-Karte gültig.
    3. Ein aufrechtes Kino-Abo berechtigt die Abonnent:innen unter Vorweis der nonstop-Karte (Scan, Validierung) zum Zutritt zu den regulären Filmvorstellungen des jeweils aktuellen Programms der teilnehmenden Kinos. Pro aufrechtem Kino-Abo können Abonnent:innen jeweils eine Filmkarte pro regulärer Filmvorstellung in Anspruch nehmen.
    4. Die Buchung von Filmkarten (Eintrittskarten), die Reservierungsmöglichkeiten sowie die Kartenabholungen (insb. Abholzeiten und Fristen) und allfällige Reservierungsstornierungen infolge von (nicht zeitgerechten) Nichtabholungen erfolgen ausschließlich nach den Vorgaben der teilnehmenden Kinos.
    5. Wenn Abonnent:innen die getätigten Reservierungen für reguläre Filmvorstellungen nicht nutzen können oder wollen, sind sie verpflichtet, die getätigten Reservierungen zu stornieren. Die Stornierung (Vorgehensweise) richtet sich nach den Vorgaben der teilnehmenden Kinos. Sollten reservierte Filmkarten regelmäßig von Abonnent:innen nicht abgeholt werden, so ist nonstop berechtigt, die Abonnent:innen per E-Mail entsprechend abzumahnen. Sollten Abonnent:innen die ordnungsgemäße Stornierung von Reservierungen trotz 3 (drei) schriftlicher Abmahnungen nicht vornehmen, so behält sich nonstop eine Kündigung aus wichtigem Grund vor (Pkt 3).
  1. Nicht vom Kino-Abo umfasste Filmvorstellungen
    1. Für nicht vom Kino-Abo erfasste Filmvorstellungen (zB. Sondervorstellungen) muss ein Vertrag mit dem jeweiligen teilnehmenden Kino geschlossen (direkter Erwerb der Filmkarte vom Kino) werden.
    2. Soweit nicht anders gekennzeichnet, sind Sonderveranstaltungen, insbesondere Live-Übertragungen, Premieren, die Viennale und andere Filmfestivals, nicht öffentliche Veranstaltungen, Veranstaltungen Dritter und Veranstaltungen mit besonderen Zuschlägen, Filme, welche von der Universal Pictures International Austria GmbH vertrieben/verliehen werden sowie 3D-Vorstellungen nicht vom Kino-Abo umfasst. Hiervon ausgenommen sind Vorstellungen, welche trotz Sondervorstellungscharakter mit Block- oder Mitgliedskarten besucht werden können. Entsprechende Informationen sind auf der Homepage des jeweiligen teilnehmenden Kinos ersichtlich bzw. über telefonische Anfrage beim teilnehmenden Kino zu erlangen.
    3. Der Besuch von zwei sich zeitlich überschneidenden Filmvorstellungen ist auf Basis des Kino-Abos nicht möglich.
  1. Nonstop-Karte, Ausweis-, Sorgfalts- und Meldepflicht der Abonnent:innen
    1. Nach dem Vertragsabschluss erhalten die Abonnent:innen eine Mitgliedskarte für das Kino-Abo („nonstop-Karte“).
    2. Nach Vertragsabschluss wird den Abonnent:innen zunächst eine digitale nonstop-Karte via E-Mail an die von den Abonnent:innen angegebene E-Mail-Adresse übermittelt. Die digitale nonstop-Karte ist 4 (vier) Wochen ab Vertragsabschluss gültig.
    3. Auf der digitalen nonstop-Karte sind Name der Abonnent:innen, Abonnementnummer sowie der Beginn des Kino-Abo ersichtlich. Bei Nutzung der digitale nonstop-Karte ist von den Abonnent:innen zur Identitätskontrolle ein Lichtbildausweis mitzuführenden und vorzuzeigen.
    4. Die physischen nonstop-Karte wird den Abonnent:innen postalisch an die von den Abonnent:innen angegebene Zustelladresse übermittelt. Die Bearbeitung und Zustellung der physischen nonstop-Karte kann bis zu 3 (drei) Wochen in Anspruch nehmen.
    5. Auf der physischen nonstop-Karte sind Name der Abonnent:innen, Abonnementnummer, der Beginn des Kino-Abo sowie ein Lichtbild (Passfoto) der Abonnent:innen ersichtlich. Bei Nutzung der physischen nonstop-Karte ist kein gesonderter Identitätsnachweis mittels Lichtbildausweis erforderlich.
    6. Die Abonnent:innen von nonstop tragen die Verantwortung für die sorgsame Verwahrung und Nutzung der nonstop-Karte, sodass missbräuchliche Verwendungen der nonstop-Karte vermieden werden. Ein Diebstahl, Verlust oder eine andere Art des Abhandenkommens der nonstop-Karte ist unverzüglich an nonstop (support@nonstopkino.at) zu melden. Die Meldepflicht trifft die Abonnent:innen ebenso, sobald ihnen eine missbräuchliche Nutzung ihrer nonstop-Karte bekannt wird (siehe auch Pkt 14.).
  1. Teilnehmende Kinos / Auswahl der Filmvorstellungen / Vorrübergehende Betriebsschließungen / Zutrittsbeschränkungen
    1. Wie in der Präambel der AGB dargelegt, bezieht nonstop zur Erfüllung ihrer Leistungen aus dem Vertrag zum Kino-Abo reguläre Filmvorführungen von den teilnehmenden Kinos.
    2. Das Kino-Abo umfasst daher ausschließlich reguläre Filmvorstellungen in den jeweils aktuell teilnehmenden Kinos.
    3. Die Anzahl der teilnehmenden Kinos kann variieren. Abonnent:innen kommt weder ein Anspruch auf eine bestimmte Anzahl an teilnehmenden Kinos zu, noch besteht ein Anspruch auf bestimmte teilnehmende Kinos.
    4. Die Gestaltung des Filmprogramms, insbesondere in Hinblick auf die Wahl der Filme, die Anzahl der Vorführungen sowie die Vorführungszeiten, obliegt ausnahmslos den teilnehmenden Kinos.
    5. Die teilnehmenden Kinos sind berechtigt, den Kinobetrieb für maximal 20 (zwanzig) Tage pro Kalenderjahr zu schließen bzw den Zutritt zu beschränken (zB aufgrund von Betriebsurlaub, Renovierungen, besondere Anlässe). Diese Tagesanzahl kann in Ausnahmefällen überschritten werden, sofern berechtigte Gründe (insbesondere im Interesse und zum Schutz der Kinobesucher) diese Überschreitung erforderlich machen (zB notwendige Instandhaltungsarbeiten) An solchen Tagen ist das Kino-Abo in dem betroffenen teilnehmenden Kino nicht gültig. Ein aliquoter Rückerstattungsanspruch kommt Abonnent:innen gegenüber der nonstop in solchen Fällen nur dann zu, wenn das Kino-Abo in mehr als 20% der teilnehmenden Kinos aufgrund von vorübergehenden Betriebsschließungen/ Zutrittsbeschränkungen zeitgleich nicht gültig sind. Für eine Rückerstattung in solchen Fälle bedarf es eines entsprechenden Aufforderungsschreibens der Abonnent:innen an support@nonstopkino.at.
  1. Preis, Preisänderungen
    1. Die aktuellen Preise der verfügbaren Kino-Abos sowie die bei Vertragsabschluss anfallenden Bearbeitungsgebühren sind der Homepage von nonstop (https://nonstopkino.at/) zu entnehmen. nonstop ist berechtigt, das Angebot der möglichen Varianten des Kino-Abos (Tarife, Personen- und Altersgruppen) zu ändern.
    2. Die Verpflichtung zur Entrichtung des Preises für das Kino-Abo besteht unabhängig vom Ausmaß der Nutzung des Kino-Abos. Den Abonnent:innen kommt kein Erstattungsanspruch zu, irrelevant in welchem Ausmaß sie das Kino-Abo nutzen.
    3. nonstop behält sich das Recht vor, die Preise zu ändern. Preisänderungen werden den Abonnent:innen mindestens 6 (sechs) Wochen vor dem Inkrafttreten der abgeänderten Preise mitgeteilt. Die Zustimmung der Abonnent:innen gilt als erteilt, wenn bei nonstop bis zum Inkrafttreten der geänderten Preise kein schriftlicher Widerspruch des Abonnenten oder der Abonnentin einlangt. Bei Nichtakzeptanz der Preisänderungen (Widerspruch) steht es den Abonnent:innen frei, den Kino-Abo-Vertrag schriftlich zu kündigen (Widerspruch/Kündigung ist an support@nonstopkino.at zu richten). Im Fall eines Widerspruchs/einer Kündigung endet der Kino-Abo-Vertrag zum Zeitpunkt, in dem die geänderten Preise in Kraft treten.
  1. Zahlungsmodalitäten, Fristen, Verzug, Mahnung
    1. Im Fall eines – abseits der vertraglichen Mindestdauer (Pkt 5.4) – monatlich kündbaren Kino-Abos erfolgt die Bezahlung des Kino-Abos monatlich und im Voraus durch eine von den Abonnent:innen bei Vertragsabschluss gewählte Zahlungsweise. Die monatliche Bezahlung des Kino-Abos kann mit Kreditkarte oder Sepa-Lastschrift erfolgen.
    2. Die erste Zahlung für den Monat des Vertragsschlusses erfolgt im Rahmen des Vertragsschlusses via eps-Überweisung oder mittels Kreditkarte. Erfolgt der Vertragsschluss nicht an einem Monatsersten, so wird für den ersten Monat (Monat des Vertragsschlusses) ein aliquoter Monatspreis in Rechnung gestellt.
    3. Die Bezahlung im Fall eines ganzjährigen Kino-Abos (Jahresabo) erfolgt mittels Einmalzahlung im Rahmen des Vertragsabschlusses via eps-Überweisung oder mittels Kreditkarte.
    4. Kommen Abonnent:innen ihren Zahlungsverpflichtungen gemäß dieser AGB nicht nach, so fordert nonstop die Abonnent:innen nach gescheitertem Zahlungseinzug/ gescheiterter Abbuchung durch Übermittlung einer E-Mail an die von den Abonnent:innen genannten E-Mail-Adressen auf, die Möglichkeit des Zahlungseinzugs/der Abbuchung für nonstop binnen einer Frist von zwei Wochen wiederherzustellen (1. Mahnung). Die Übermittlung einer weiteren gleichlautenden E-Mail erfolgt, sofern die Möglichkeit des Zahlungseinzugs/der Abbuchung für nonstop innerhalb der gesetzten Frist nicht wieder hergestellt wurde (2. Mahnung). Stellen Abonnent:innen die Möglichkeit des Zahlungseinzugs/der Abbuchung binnen vier (4) Wochen ab gescheitertem Zahlungseinzug/gescheiterter Abbuchung trotz zweimaliger Aufforderung/Mahnung nicht wieder her, so ist nonstop berechtigt, das Kino-Abo bis zur erneuten Möglichkeit des Zahlungseinzugs/der Abbuchung sowie der Begleichung der bis dahin aushaftenden Forderungen zu sperren.
  1. Ordentliches und außerordentliches Kündigungsrecht / Vorrübergehende Stilllegung des Kino-Abos
    1. Unter Berücksichtigung der Mindestvertragsdauern gemäß Pkt 5.4 der AGB kann der Kino-Abo-Vertrag unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist zu jedem Monatsletzten ohne Angaben von Gründen gekündigt werden.
    2. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen und ist an die nonstop unter Anführung der Abonnementnummer an support@nonstopkino.at zu übermitteln. Abonnent:innen erhalten eine Bestätigung der Kündigung via E-Mail, in welcher auch der endgültige Kündigungstermin angeführt ist.
    3. Das gesetzlich zwingende außerordentliche Kündigungsrecht aus wichtigem Grund steht allen Vertragsparteien zu. Als wichtiger Grund gilt insbesondere
  1. die Erteilung falscher Angaben gegenüber nonstop;
  2. das Kino-Abos bzw. die nonstop-Karte in betrügerischer Weise nutzt;
  3. die nonstop-Karte entgegen der Bestimmung in Pkt. 6.1 an unberechtigte Dritte weitergibt;
  4. die Zahlungsverpflichtungen gemäß Pkt. 11. trotz schriftlicher Mahnung und Nachfristsetzung nicht erfüllt;
  5. gegen diese AGB oder/und die Nutzungsbedingungen und die Hausordnungen der teilnehmenden Kinos verstößt;
  6. der regelmäßige Verstoß gegen die Stornierungspflicht nicht genutzter Reservierungen, trotz schriftlicher Abmahnungen.
    1. Kündigt nonstop ein Vertragsverhältnis aufgrund eines wichtigen Grundes 12.3 und bestand das Vertragsverhältnis zu diesem Zeitpunkt kürzer als vertraglich vereinbarte Mindestdauer des Kino-Abos (5.4), so sind Abonnent:innen verpflichtet, den noch ausständigen Preis für das Kino-Abo für die vertraglich vereinbarte Mindestdauer an nonstop zu leisten. Im Fall einer Kündigung aus wichtigem Grund durch nonstop kommt Abonnent:innen im Fall eines Jahresabos kein Rückerstattungsanspruch zu.
    2. Kündigt nonstop ein Vertragsverhältnis aufgrund eines wichtigen Grundes (Pkt. 12.3), so behält sich nonstop die Ablehnung eines weiteren Vertragsabschlusses mit dieser Person ausdrücklich vor. Gleiches gilt im Fall einer missbräuchlichen und wiederholten Inanspruchnahme eines allenfalls nach dem FAGG zustehenden Rücktrittsrecht.
  1. Rücktrittsrecht/Widerrufsrecht
    1. Abonnent:innen, die Verbraucher iSd KSchG sind, können von einem außerhalb der Geschäftsräumlichkeiten des Unternehmers geschlossenen Vertrag innerhalb von 14 (vierzehn) Tagen zurücktreten, sofern das Fern- und- Auswärtsgeschäfte-Gesetzes (FAGG) im konkreten Fall einen Rücktrittsanspruch vorsieht. Die Frist beginnt am Tag des Vertragsabschlusses.
    2. Die Rücktrittserklärung kann unter Verwendung des dafür vorgesehenen Musterformulars (abrufbar unter: www.nonstopkino.at/widerruf) an support@nonstopkino.at übermittelt werden.
    3. Im Fall eines Rücktritts haben Abonnent:innen einen aliquoten Rückerstattungsanspruch hinsichtlich der bereits geleisteten Zahlungen an nonstop. Für den Fall, dass das Kino-Abo zum Zeitpunkt des Rücktritts noch nicht in Anspruch genommen wurde (noch keine reguläre Filmvorstellung besucht wurde), wird dem Abonnent:innen der an nonstop bis dahin geleistete Betrag vollständig zurückerstattet.
  1. Nonstop-Karte/ Verlust, Diebstahl, Beschädigung, missbräuchliche Nutzung, gebührenpflichtige Ersatzkarte
    1. Abonnent:innen sind verpflichtet, den Verlust, Diebstahl, die Beschädigung oder eine missbräuchliche Nutzung der nonstop-Karte umgehend an support@nonstopkino.at zu melden.
    2. In solch einem Fall müssen Abonnent:innen für die weitere Nutzung des Kino-Abos ein Duplikat (Ersatzkarte) der nonstop-Karte bei nonstop anfordern. Diese Anforderung ist an support@nonstopkino.at zu richten. Für die Ersatzkarte wird eine Gebühr in Höhe von EUR 10,00 verrechnet. Diese Gebühr ist von den Abonnent:innen zu tragen.
  1. Haftung der Abonnent:innen
    1. Soweit Abonnent:innen den Missbrauch der nonstop-Karte zu vertreten haben, ist nonstop berechtigt wahlweise, den hierdurch entstandenen Schaden in voller Höhe geltend zu machen oder von den Abonnent:innen einen pauschalierten Schadenersatz in Höhe von 3 (drei) Monatsentgelten zu verlangen. Ein Missbrauch der nonstop-Karte liegt insbesondere im Fall der Weitergabe an Dritte, unberechtigter Nutzung, Manipulation oder sonstiger Täuschung vor.
    2. Abonnent:innen sind zum Nachweis berechtigt, dass durch den Missbrauch der nonstop-Karte kein oder ein geringer Schaden als der pauschalierte Schadenersatz entstanden ist.
  1. Haftung von nonstop
    1. Im Rahmen der gesetzlichen Zulässigkeit haftet nonstop in allen in Betracht kommenden Fällen nur im Fall von Vorsatz und krass grober Fahrlässigkeit. Ausschließlich im Fall von Personenschäden haftet nonstop für leichte Fahrlässigkeit.
  1. Kundendaten und Schriftlichkeit
    1. Abonnent:innen sind verpflichtet eine Änderung ihrer Daten umgehend an support@nonstopkino.at zu melden.
    2. Abonnent:innen sind insbesondere verpflichtet, bei Vertragsabschluss eine aktuelle E-Mail-Adresse zur Verfügung zu stellen sowie allfällige Änderungen an den Kontaktdaten nonstop umgehend zur Kenntnis zu bringen, da die Kommunikation zwischen Abonnent:innen und nonstop ausschließlich via E-Mail erfolgt. Schriftlichkeit im Sinne der AGB ist auch bei Übermittlung von Mitteilungen in elektronischer Form (insbesondere mittels E-Mail) gewährleistet. Abonnent:innen erklären sich ausdrücklich damit einverstanden, dass rechtlich verbindliche und bedeutsame Erklärungen (wie Mahnungen, Erklärungen zu Änderungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen) entweder schriftlich per Post an die von ihm zuletzt genannte Postanschrift oder elektronisch per Email an die von ihm zuletzt genannte Emailadresse zugestellt werden können.
  1. Datenschutz
    1. nonstop und die Abonnent:innen sind verpflichtet, die Bestimmungen der in Geltung stehenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen einzuhalten.
    2. nonstop verarbeitet zum Zweck der Vertragserfüllung die dafür erforderlichen personenbezogenen Daten. Die detaillierten datenschutzrechtlichen Informationen sind für Abonnent:innen jederzeit unter (nonstopkino.at/datenschutz) abrufbar.
    3. Fragen zum Datenschutz sind an support@nonstopkino.at zu richten.
  1. Kundenservice – Fragen, Anregungen, Beschwerden, Kundendaten
    1. Jedwede Fragen, Anregungen und Beschwerden sind von den Abonnent:innen an support@nonstopkino.at zu stellen.
  2. Vorbehalt der vollumfänglichen Einstellung des Kino-Abos
    1. nonstop behält sich das Recht vor, ihre Leistungen im Zusammenhang mit dem Kino-Abo jederzeit und vollumfänglich einzustellen.
    2. Sollte nonstop die vollumfängliche Beendigung des Kino-Abos beschließen, so haftet nonstop nur im gesetzlich zwingenden Umfang für Schäden, die Abonnent:innen durch die Einstellung des Kino-Abos entstehen. Eine über den gesetzlich zwingenden Umfang hinausgehende Haftung von nonstop ist ausgeschlossen.

In solch einem Fall haben Abonnent:innen in Bezug auf bereits an nonstop geleistete Zahlungen ein aliquoten Rückerstattungsanspruch. In diesem Fall wird nonstop die Zurückerstattung innerhalb eines angemessenen Zeitraums auf das von den auf das von den Abonnent:innen zuletzt angegebenen Zahlungsmittel zurückerstattet.

  1. Anwendbares Recht / Gerichtsstand
    1. Zwischen den Vertragsteilen wird die ausschließliche Anwendbarkeit Österreichischen Rechtes unter Ausschluss von Kollisionsnormen für sämtliche im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis auftretende Rechtsfragen einschließlich der Frage des Zustandekommens des Vertrages vereinbart.
    2. Soweit keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen entgegenstehen, wird für sämtliche aus dem mit den Abonnent:innen geschlossenen Vertrag entstehenden Rechtsstreitigkeiten das sachlich zuständige Gericht in Wien vereinbart.

 

Stand: 1.3.2023

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen der nonstop Kinoabo GmbH

für den Kauf von nonstop Kinoabo-Geschenkgutscheinen

Präambel

Die nonstop Kinoabo GmbH wurde vom Verein „nonstop Kino – Verein zur Förderung österreichischer Arthouse- und Programmkinos“, gegründet. Zweck des Vereins ist es, die Bekanntheit von Arthouse-Filmen in der Allgemeinheit zu steigern und die Attraktivität österreichischer Programmkinos zu erhöhen.

 

Hierfür bietet die nonstop Kinoabo GmbH den Erwerb eines Arthouse- und Programmkino-Abonnements an, womit die Abonnent:innen zu einem monatlichen Fixbetrag ein „Flatrate-Ticket“ erhalten, dass den unbegrenzten Besuch von regulären Filmvorstellungen in den teilnehmenden Kinos ermöglicht.

 

Für die Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus den Verträgen über das vorgenannte Kino-Abo bedient sich die nonstop der teilnehmenden Kinos, indem die nonstop von diesen die regulären Filmvorstellungen bezieht. Im Rahmen der mit Abonnent:innen abgeschlossenen Verträge über das Kino-Abo erfolgt die Leistungserbringung durch die nonstop Kinoabo GmbH durch die Zurverfügungstellung der (besorgten) Filmvorstellungen. In diesem Zusammenhang werden daher einerseits Verträge zwischen nonstop und den teilnehmenden Kinos und andererseits zwischen nonstop und den Abonnent:innen (Kino-Abo-Vertrag) abgeschlossen.

 

Die von der nonstop Kinoabo GmbH angebotenen Kino-Abos können auch in Form von Geschenkgutscheinen (nonstop Kinoabo-Geschenkgutschein) erworben werden.

Begriffsbestimmungen

 

Gutschein-AGB: Allgemeine Geschäftsbedingung der nonstop Kinoabo-GmbH für den Kauf von nonstop Kinoabo-Geschenkgutscheinen.

nonstop: nonstop Kinoabo GmbH.

nonstop Kinoabo-Geschenkgutschein: Geschenkgutscheine der nonstop Kinoabo GmbH für von der nonstop Kinoabo GmbH angebotenen Kinoabos.

Allgemeine Geschäftsbedingungen der nonstop Kinoabo GmbH für den Kauf von nonstop Kinoabo-Geschenkgutscheine

 

Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen der nonstop für den Kauf und die Nutzung von nonstop Kinoabo-Geschenkgutscheinen (Gutschein-AGB) regeln den Erwerb von nonstop Kinoabo-Geschenkgutscheinen von nonstop und den Gutscheinkäufer:innen. Die Gutschein-AGB bilden einen integrierenden Bestandteil des Vertrags über den Gutscheinkauf.

Bei Verbrauchergeschäften im Sinne des österreichischen Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) gelten diese Gutschein-AGB nur insoweit, als sie zwingenden Bestimmungen des KSchG sowie des österreichischen Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetzes (FAGG) in der jeweils geltenden Fassung nicht widersprechen.

nonstop behält sich das Recht vor, die Gutschein-AGB zu ändern. Diese Änderungen sind auch für bestehende Vertragsverhältnisse wirksam. Sofern die Änderungen nicht ausschließlich günstig für Kund:innen von nonstop sind, werden die Kund:innen von nonstop mindestens sechs (6) Wochen vor Inkrafttreten der Änderung in geeigneter Form über die Änderung, samt dem zusammengefassten wesentlichen Inhalt der Änderungen, informiert. Die Kund:innen werden bei dieser Mitteilung gleichzeitig darauf hingewiesen, dass sie berechtigt sind, gegen die Änderungen der Gutschein-AGB Widerspruch zu erheben und ihr Vertragsverhältnis mit nonstop zu beenden. Ein Widerspruch gegen die Änderung der Gutschein-AGB sowie eine schriftliche Kündigung sind an hallo@nonstopkino.at zu richten. Im Fall eines Widerspruchs/einer Kündigung endet die Vertragsbeziehung zu nonstop zum Zeitpunkt, in dem die geänderten Gutschein-AGB in Kraft treten.

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen der Gutschein-AGB unwirksam sein, so berührt dieser Umstand nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen der Gutschein-AGB.

Vertragspartner / Vertragsverhältnis

 

Der Vertrag über den Gutscheinkauf kommt zwischen der nonstop und dem Gutscheinkäufer oder Gutscheinkäuferin zustande.

Kontaktdaten der nonstop:

nonstop Kinoabo GmbH, FN 593391i

Siebensterngasse 2/12, 1070 Wien

E-Mail-Adresse: hallo@nonstopkino.at

Vertragsabschluss, Voraussetzungen

 

Der Vertrag über den Gutscheinkauf entsteht durch Vertragsabschluss, welcher ausnahmslos über die Homepage und den Webshop der nonstop (https://nonstopkino.at) erfolgt. Der Vertrag über den Gutscheinkauf kommt durch die Betätigung des Buttons „Jetzt bezahlen“ zustande.

nonstop bietet auf ihrer Homepage in ihrem Webshop (https://nonstopkino.at) nonstop Kinoabo-Geschenkgutschein für verschiedene Kino-Abos an. nonstop behält sich das Recht, das Angebot hinsichtlich der nonstop Kinoabo-Geschenkgutscheine zu ändern.

Zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses muss die natürliche Person (künftiger Vertragspartner:innen der nonstop) mindestens 18 Jahre alt sein.

Der nonstop Kinoabo-Geschenkgutschein kann erst dann eingelöst werden, wenn der/die Gutscheinkäufer:in den fälligen Kaufpreis über die gewählte Zahlungsmöglichkeit vollständig beglichen hat.

Nach der erfolgten vollständigen Zahlung des Kaufpreises für den nonstop Kinoabo-Geschenkgutschein wird der Code des erworbenen nonstop Kinoabo-Geschenkgutschein in einer PRINT at home – Version an die von dem/der Gutscheinkäufer:in angegebene E-Mail-Adresse übermittelt. Eine postalische Übermittlung des nonstop Kinoabo-Geschenkgutscheins ist nicht möglich.

Inhalt und Verwendung des nonstop Kinoabo-Geschenkgutscheins

Ein nonstop Kinoabo-Geschenkgutschein gilt für ein konkretes nonstop Kinoabo mit einer festen Laufzeit. Das jeweilige nonstop Kinoabo ist auf dem nonstop Kinoabo-Geschenkgutschein ausgewiesen. Das nonstop Kinoabo endet automatisch nach Ablauf der Laufzeit des jeweiligen nonstop-Kinoabos.

Ein nonstop Kinoabo-Gutschein (Code) kann einmalig eingelöst werden.

Ein nonstop Kinoabo-Gutschein kann nur für den Erwerb des auf dem nonstop Kinoabo-Geschenkgutschein ausgewiesenen nonstop Kinoabos verwendet werden. Ein nonstop Kinoabo-Gutschein ist kein Zahlungsmittel und kann daher nicht gegen Bargeld oder für andere Produkte und/oder Dienstleistungen ab- bzw eingelöst werden.

Ein nonstop Kinoabo-Geschenkgutschein stellt für sich kein nonstop Kinoabo dar und gewährt keinen direkten Zugang zu den teilnehmenden Kinos und dem Aboprogramm. Um das nonstop Kinoabo zu nutzen ist der nonstop Kinoabo-Geschenkgutschein mittels Codes zuvor über die Homepage der nonstop (https://nonstopkino.at) einzulösen.

Ein nonstop Kinoabo-Gutschein ist binnen 5 Jahren ab Kaufdatum einzulösen.

Rücktrittsrecht/Widerrufsrecht

Gutscheinkäufer:innen, die Verbraucher iSd KSchG sind, können von einem außerhalb der Geschäftsräumlichkeiten des Unternehmers geschlossenen Vertrag innerhalb von 14 (vierzehn) Tagen zurücktreten, sofern das Fern- und- Auswärtsgeschäfte-Gesetzes (FAGG) im konkreten Fall einen Rücktrittsanspruch vorsieht. Die Frist beginnt am Tag des Vertragsabschlusses.

Die Rücktritt- bzw Widerrufserklärung kann unter Verwendung des dafür vorgesehenen Musterformulars und Nennung des Codes des nonstop Kinoabo-Geschenkgutscheins (abrufbar unter www.nonstopkino.at/widerruf) an hallo@nonstopkino.at übermittelt werden.

Ein Rücktritt vom Gutscheinkauf ist ausgeschlossen, wenn der nonstop Kinoabo-Geschenkgutschein bereits eingelöst wurde.

Verlust, Diebstahl, missbräuchliche Nutzung des nonstop Kinoabo-Geschenkgutscheins

nonstop Kinoabo-Geschenkgutscheine sind Wertgutscheine und übertragbar.

Bei Nichtnutzung des nonstop Kinoabo-Geschenkgutscheins während der Gültigkeitsdauer kommt den Gutscheinkäufer:innen kein Anspruch auf Ersatz zu.

Der Verlust des Codes des nonstop Kinoabo-Geschenkgutscheins bzw der Missbrauch desselben bewirkt die Ungültigkeit der durch den nonstop Kinoabo-Geschenkgutschein (Code) verbrieften Leistung. Weder bei Diebstahl noch bei Verlust des nonstop Kinoabo-Geschenkgutscheins (Codes) besteht ein Anspruch auf eine Ersatzleistung. nonstop haftet nicht für den Diebstahl, den Verlust oder den Missbrauch des nonstop Kinoabo-Geschenkgutscheins (Codes).

Haftung von nonstop

Im Rahmen der gesetzlichen Zulässigkeit haftet nonstop in allen in Betracht kommenden Fällen nur im Fall von Vorsatz und krass grober Fahrlässigkeit. Ausschließlich im Fall von Personenschäden haftet nonstop für leichte Fahrlässigkeit.

Datenschutz

nonstop und ihre Vertragspartner:innen sind verpflichtet, die Bestimmungen der in Geltung stehenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen einzuhalten.

nonstop verarbeitet zum Zweck der Vertragserfüllung die dafür erforderlichen personenbezogenen Daten. Die detaillierten datenschutzrechtlichen Informationen sind jederzeit unter www.nonstopkino.at/datenschutz abrufbar.

Fragen zum Datenschutz sind an hallo@nonstopkino.at zu richten.

Kundenservice – Fragen, Anregungen, Beschwerden, Kundendaten

Jedwede Fragen, Anregungen und Beschwerden sind an hallo@nonstopkino.at zu richten.

Vorbehalt der vollumfänglichen Einstellung des Kino-Abos

nonstop behält sich das Recht vor, ihre Leistungen im Zusammenhang mit dem Kino-Abo jederzeit und vollumfänglich einzustellen.

Sollte nonstop die vollumfängliche Beendigung des Kino-Abos beschließen, so haftet nonstop nur im gesetzlich zwingenden Umfang für Schäden, die Kund:innen von nonstop durch die Einstellung des Kino-Abos entstehen. Eine über den gesetzlich zwingenden Umfang hinausgehende Haftung von nonstop ist ausgeschlossen.

In solch einem Fall haben Gutscheinkäufer:innen in Bezug auf bereits an nonstop geleistete Zahlungen einen Rückerstattungsanspruch, sofern der nonstop Kinoabo-Geschenkgutscheins noch gültig ist und noch nicht eingelöst wurde.

Anwendbares Recht / Gerichtsstand

Zwischen den Vertragsteilen wird die ausschließliche Anwendbarkeit Österreichischen Rechtes unter Ausschluss von Kollisionsnormen für sämtliche im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis auftretende Rechtsfragen einschließlich der Frage des Zustandekommens des Vertrages vereinbart.

Soweit keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen entgegenstehen, wird für sämtliche aus dem mit den Gutscheinkäufer:innen geschlossenen Vertrag entstehenden Rechtsstreitigkeiten das sachlich zuständige Gericht in Wien vereinbart.

Stand 14.03.2024